BAG: Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung - Halteprämie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 3/12 - wie folgt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig zeitanteilig im Bezugsjahr. Für Zeiten vor Insolvenzeröffnung sind die betreffenden Ansprüche Insolvenzforderungen nach § 108 Abs. 3 InsO, für Zeiten nach Insolvenzeröffnung Masseforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche, die darauf gestützt werden, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum Abschluss einer Zielvereinbarung nicht nachgekommen ist.