BAG: Bindungswirkung an zurückverweisende Entscheidung des Revisionsgerichts - Annahme eines Vertragsangebots - Auslegung einer Dienstvereinbarung - personal-vertretungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - sachlicher Differenzierungsgrund - rechtsmissbräuc
Das BAG hat mit Urteil vom 11.10.2016 – 1 AZR 679/14 – wie folgt entschieden:
1. Die Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt und zur Zurückverweisung geführt hat, umfasst die Rechtsausführungen in ihrer Gesamtheit einschließlich der Erheblichkeit einer Tatsache für die anzuwendende Norm sowie die denknotwendigen Voraussetzungen.
2. Der Einwand eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ist nicht bereits bei jedem rechts- oder pflichtwidrigen Verhalten begründet. Vielmehr muss sich der Vertragspartner die ihm günstige Rechtsposition gerade durch sein treuwidriges Verhalten verschafft haben.