BAG: Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses durch den Betriebsrat
Das BAG hat mit Beschluss vom 14.8.2013 - 7 ABR 66/11 - entschieden: Die Bildung eines „geschäftsführenden Ausschusses“ durch einen siebenköpfigen Betriebsrat kann nicht auf § 27 Abs. 1 BetrVG gestützt werden. Auch § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ermöglicht keine Bildung eines „geschäftsführen-den Ausschusses“, welcher die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt oder auch nur die Sitzungen des Betriebsrats vorbereitet.