BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag ohne normative Wirkung
Das BAG hat mit Urteil vom 20.6.2013 - 6 AZR 842/11 - wie folgt entschieden: … 2. Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich frei, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen. Das gilt auch dann, wenn der in Bezug genommene Tarifvertrag keine normative Wirkung mehr entfaltet oder bei beiderseitiger Tarifbindung das Arbeitsverhältnis nicht erfassen würde, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien nur einen noch wirksamen oder bei Tarifbindung auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag vereinbaren wollten. Darum kann auch ein nicht nachwirkender Tarifvertrag wirksam in Bezug genommen werden. …