BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag
-af- Der fünfte Senat urteilte am 26.9.2007 - 5 AZR 808/06 - wie folgt: Verweist der Arbeitsvertrag auf die für eine Branche jeweils geltenden Tarifverträge bestimmter Tarifvertragsparteien, liegt eine statische Bezugnahme auch dann nicht vor, wenn dem Angebot auf Abschluss des Arbeitsvertrags ein bereits abgelaufener Tarifvertrag beigefügt war.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL 2008-105-4