BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag – ergänzende Vertragsauslegung
Das BAG hat mit Urteil vom 3.7.2013 - 4 AZR 41/12 - wie folgt entschieden: Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, nach der „auf das Arbeitsverhältnis“ u. a. der „Abschnitt IV – Arbeitszeit“, „Abschnitt VI – Eingruppierung mit Ausnahme des § 25“, „Abschnitt VII – Vergütung“ des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für Bund und Länder jeweils geltenden Fassung und der „Vergütungstarifvertrag zum BAT“ anzuwenden sind, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die tariflichen Eingruppierungs- und Vergütungsbestimmungen der Nachfolgetarifverträge des öffentlichen Dienstes erfassen (hier: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).