BAG: Bewerber - Benachteiligung - Alter
Das BAG hat mit Urteil vom 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - entschieden: Ist ein Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle objektiv nicht geeignet, so schei-det grundsätzlich eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung iSd. §§ 1, 7 AGG aus, wenn ihn der Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG steht dem abgelehnten, objektiv ungeeigneten Bewerber auch dann nicht zu, wenn dem Arbeitgeber diese Nichteignung nicht bekannt war.