LAG Baden-Württemberg: Beweislast für Vorliegen einer Benachteiligung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.2.2011 – 22 Sa 67/10 – wie folgt: Die Beweiserleichterung des § 22 AGG erstreckt sich zumindest dann auch auf die Benachteiligung selbst, wenn die Benachteiligung im Vergleich zu einer hypothetischen Vergleichsperson in Frage steht. Dass daneben aktuelle Vergleichspersonen genauso behandelt wurden wie der behinderte Bewerber, steht dem nicht generell entgegen.