LAG Rheinland-Pfalz: Beweislast bei Lohnklage des Ehegatten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 11.7.2008 - 6 Sa 206/08 -, dass der arbeitgebende Ehegatte auch bei einer Lohnklage des umsonst mitarbeitenden Ehegatten beweisen können muss, dass der mitarbeitende Ehegatte ohne Lohn arbeiten wollte. Ansonsten muss er den Lohn nachzahlen.
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