BAG: Betriebsvereinbarung zu Lasten Dritter
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.1.2011 – 1 AZR 375/09 – wie folgt: Die Betriebsparteien können durch eine Betriebsvereinbarung Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern begründen, nicht aber normative Ansprüche gegenüber Dritten.