LAG Nürnberg: Betriebsvereinbarung bei Kantinenbewirtschaftung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 27.8.2008 – 4 Sa 36/08 – wie folgt: Es liegt kein Betriebsübergang auf den neuen Betreiber einer Werkskantine vor, wenn dieser nicht mehr selbst vor Ort Speisen frisch zubereitet und keine Köche mehr einsetzt, sondern nur noch zentral zubereitete Speisen aufgewärmt und ausgibt und sich hierdurch der Personalbedarf halbiert und auf Hilfspersonal beschränkt. Es fehlt diesbezüglich an der Wahrung der betrieblichen Identität des Kantinenbetriebs. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-157-4 unter www.betriebs-berater.de