BAG: Betriebsübergang in der Insolvenz – Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft
Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 31.1.2008 – 8 AZR 2/07 – wie folgt: Rechtsgeschäft i.S.d. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB kann auch eine zwischenzeitlich tatsächlich zwischen Betriebsver äußerer und -erwerber vollzogene Nutzungsvereinbarung hinsichtlich der Betriebsmittel sein, selbst wenn der Erwerb der Betriebsmittel mangels Kaufpreiszahlung endgültig scheitert. Ob und wann ein Betriebsübergang stattgefunden hat, wird nach tatsächlichen Umständen beurteilt und unterliegt nicht der Disposition der Parteien. Maßgeblich ist, ob tatsächlich der Betrieb in Besitz genommen und im Wesentlichen unverändert fortgeführt wurde. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1391-1 unter www.betriebs-berater.de