LAG Düsseldorf: Betriebsübergang bei Flugzeuginnenreinigung
Das LAG entschied in mehreren Urteilen vom 28.9.2011 – 4 Sa 616/11, 4 Sa 620/11, 4 Sa 679/ 11 und 4 Sa 894/11 – wie folgt: Mehrere Arbeitnehmer eines Düsseldorfer Reinigungsunternehmens haben vor dem LAG erfolgreich gegen die ihnen gegenüber ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen geklagt. Ihre Arbeitgeberin hatte den Auftrag zur Flugzeuginnenreinigung einer großen Luftfahrtgesellschaft verloren. Dieser wurde seit dem 1.1.2011 durch ein Schwesterunternehmen der Arbeitgeberin fortgeführt. Soweit die Arbeitnehmer teilweise die Weiterbeschäftigung bei der Betriebsübernehmerin verlangt haben, waren die Klagen auch insoweit erfolgreich. Das LAG hat seine Entscheidung damit begründet, dass keine Betriebsstilllegung, sondern ein Betriebsübergang, der keinen Grund für eine betriebsbedingte Kündigung darstellt, vorliege. Die Revision ist nicht zugelassen worden. (PM LAG Düsseldorf vom 30.9.2011)