BAG: Betriebsübergang bei Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.8.2011 – 8 AZR 230/10 – wie folgt: Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf diesem Grundstück von einem Dritten betriebenes Hotel und führt er dieses mit Zustimmung des Vollstreckungsgerichts in eigenem Namen weiter, nachdem er es vom bisherigen Pächter übernommen hat, so liegt ein Übergang des Betriebs „durch Rechtsgeschäft“ i. S. d. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor.