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Arbeitsrecht
28.12.2009
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 8 AZR 1019/08 – wie folgt: Ein Betriebsübergang ist trotz weitgehend übernommener sächlicher Betriebsmittel nicht anzunehmen, wenn der Betriebserwerber aufgrund eines veränderten Betriebskonzepts diese nur noch teilweise benötigt und nutzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebserwerber erhebliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes eingeführt hat, sodass in der Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebes anzunehmen ist.
(BAG PM vom 17.12.2009)
 
-->Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Greßlin.

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