BAG: Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2009 – 4 AZR 331/08 – wie folgt: Eine arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag gehört zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, in die im Falle eines Betriebsübergangs der Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB eintritt. Wenn die Dynamik der Verweisung mit dem Veräußerer des Betriebes arbeitsvertraglich nicht auflösend bedingt vereinbart worden war, bleibt sie beim Erwerber bestehen; auf dessen eigene Tarifgebundenheit kommt es dabei nicht an. Durch die Auslegung des Arbeitsvertrages und die dementsprechende Anwendung von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB wird der Erwerber in seinem Grundrecht auf negative Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigt. Gegen diese Auslegung bestehen keine verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.