BAG: Betriebsübergang – treuwidriger Widerspruch
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2010 – 8 AZR 734/08 – wie folgt: Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Hält der Arbeitgeber dem Widersprechenden vor, er berufe sich dabei auf eine vorausgegangene eigene Schlechtleistung, so gehört dabei zur Substanziierung des Vorwurfs der Treuwidrigkeit, dass der Arbeitnehmer für die Schlechtleistung überhaupt verantwortlich gewesen ist und darüber hinaus bei der früheren Leistung weisungswidrig gehandelt hat.