BAG: Betriebsübergang – ordnungsgemäße Unterrichtung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.11.2011 – 8 AZR 430/10 – wie folgt: Nur eine den Vorgaben des § 613a Abs. 5 BGB genügende Unterrichtung über einen Betriebsübergang setzt für den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer die einmonatige Frist für den Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber in Lauf. Genügt die Unterrichtung formal den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB und ist sie nicht offensichtlich fehlerhaft, so ist es Sache des Arbeitnehmers, der sich auf die Unzulänglichkeit der Unterrichtung beruft, einen behaupteten Mangel näher darzulegen.