BAG: Betriebsübergang – keine Verwirkung bei Zweiterwerber
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.5.2011 – 8 AZR 18/10 – wie folgt: Das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen, kann verwirken, wenn die einmonatige Widerspruchsfrist wegen einer fehlerhaften Unterrichtung über den Betriebsübergang noch nicht zu laufen begonnen hat. Das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment liegt regelmäßig nicht vor, wenn bei zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Betriebsübergängen der Arbeitnehmer zunächst dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Zweiterwerber und erst später dem Übergang auf den Ersterwerber widerspricht.