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Arbeitsrecht
23.03.2012
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang – Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Betriebsübernehmer

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.11.2011 – 8 AZR 546/10 – wie folgt: Auch nach der Rechtsprechung des EuGH muss der Betriebsübergang immer „eine wirtschaftliche Einheit betreffen, die nach dem Inhaberwechsel ihre Identität bewahrt“. Dabei muss die Selbstständigkeit der abgrenzbaren organisatorischen wirtschaftlichen Einheit beim Betriebserwerber nicht mehr vollständig erhalten bleiben. Sie muss aber beim Veräußerer vorhanden gewesen sein, um von einem übergangsfähigen Betriebsteil ausgehen zu können. Es kann offenbleiben, ob ein Betriebsübergang auch auf einen gemeinschaftlichen Betrieb mehrerer Betriebserwerber erfolgen kann. Eingemeinsamer Betriebmehrerer Betriebserwerber muss die allgemeinen Voraussetzungen dieser Rechtsfigur erfüllen.

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