BAG: Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § 613a Abs. 6 BGB - Verwirkung
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2014 — 8 AZR 943/13 — wie folgt entschieden:
1. Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs nur gegenüber dem „neuen Inhaber“ oder dem „bisherigen Arbeitgeber“ erklärt werden.
2. Ein erfolgreicher Widerspruch wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück.
3. Grundsätzlich stellt die Erhebung einer Feststellungsklage zur Sicherung bisheriger Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses kein Umstandsmoment dar, das für Verwirkung spricht.