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Arbeitsrecht
11.01.2010
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung

Bei der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB muss über die Identität des Betriebserwerbers so informiert werden, dass die unterrichteten Arbeitnehmer in die Lage versetzt sind, über ihren möglichen neuen Arbeitgeber Erkundigungen einzuholen.

BAG-Entscheidung vom 23.7.2009 - 8 AZR 538/08.

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