BAG: Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung
Bei der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB muss über die Identität des Betriebserwerbers so informiert werden, dass die unterrichteten Arbeitnehmer in die Lage versetzt sind, über ihren möglichen neuen Arbeitgeber Erkundigungen einzuholen.
BAG-Entscheidung vom 23.7.2009 - 8 AZR 538/08.