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Arbeitsrecht
13.04.2012
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben - Widerspruch - Anfechtung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 220/11 - wie folgt entschieden: Wird bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang durch Verschweigen bestimmter Umstände ein falscher und für die Abgabe des Widerspruchs bedeutsamer Eindruck erweckt, kann dies zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB berechtigen. Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts nach § 174 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die Zurückweisung gerade wegen der nicht vorgelegten Vollmachtsurkunde erfolgt.

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