BAG: Betriebsübergang - Leiharbeitsunternehmen
Das BAG hat mit Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 1023/12 - entschieden: Übernimmt ein Leiharbeitsunternehmen von einem anderen Leiharbeitsunternehmen lediglich die bei einem bestimmten Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer und setzt diese nunmehr aufgrund des ebenfalls übernommenen Arbeitnehmerüberlas-sungsvertrages weiterhin bei diesem Entleiher ein, so stellt dies keinen Betriebsteilü-bergang dar, weil die übernommenen Leiharbeitnehmer für sich allein betrachtet keinen übergangsfähigen Betriebsteil dargestellt haben.