: Betriebsübergang - Firmentarifvertrag
Dem Antrag eines Betriebsrates auf Feststellung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers mangelt es in der Regel am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn der Betriebsrat sich nicht auf ein konkret betroffenes betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis bezieht. Bei einer Einzelrechtsnachfolge nach § 613a Abs. 1 BGB kann die kollektivrechtliche Fortgeltung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) eines noch vom Veräußerer abgeschlossenen Firmentarifvertrages nicht durch den bloßen Betriebsübergang begründet werden.
BAG-Entscheidung vom 10.6.2009 - 4 ABR 21/08