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Arbeitsrecht
23.11.2012
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.8.2012 - 5 AZR 526/11 - wie folgt: Haftet der Betriebserwerber neben dem Betriebsveräußerer nach § 613a Abs. 2 BGB als Gesamtschuldner für Vergütungsansprüche, ist die Einwendung des Verfalls für jeden Schuldner gesondert zu beurteilen. Der Betriebserwerber ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert, sich auf den Verfall des Vergütungsanspruchs zu berufen, wenn weder er noch der Betriebsveräußerer die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB erfüllt hat und ein innerer Zusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und der Fristversäumung besteht.

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