BAG: Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz
Das BAG hat mit Urteil vom 23.5.2013 - 8 AZR 207/12 - entschieden: Die Übernahme eines Objektschutzauftrages kann dann einen Betriebsübergang iSd. § 613a BGB darstellen, wenn der Auftraggeber verlangt, dass der neue Auftragneh-mer ein auf das zu bewachende Unternehmen zugeschnittenes zentrales Alarmma-nagementsystem benutzt, welches bereits das bisherige Objektschutzunternehmen eingesetzt hat und das im Eigentum des Auftraggebers steht.