BAG: Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des TVÜ-LWL
Das BAG hat mit Urteil vom 3.7.2013 - 4 AZR 138/12 - entschieden: Die Überleitungsregelungen des TVÜ-LWL erfassen nicht solche Arbeitsverhält-nisse, die erst nach dem tariflichen Stichtag (30. September/1. Oktober 2005) - hier: durch einen Betriebsübergang auf den LWL nach § 613a Abs. 1 BGB - zum LWL begründet worden sind. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen beim veräußernden Unternehmen auch an den Tarifregelungen des öffentlichen Diensts orientiert haben. Das am BAT angelehnte Vergütungssystem des MTV Elisabeth-Klinik ist beim Übergang der Klinik auf den LWL vollständig durch das System der Vergütungsrege-lungen des TVöD/VKA, das aufgrund der Mitgliedschaft im KAV auch für das Erwer-berunternehmen gilt, abgelöst worden (§ 613a Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Regelungen des TVöD/VKA haben die in § 20 MTV Elisabeth-Klinik geregelten Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Zahlung eines pauschalen „Kleidergelds“ nicht abgelöst.