BAG: Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
Das BAG hat mit urteil vom 17.9.2013 - 1 ABR 21/12 - entschieden: Beteiligt sich die Belegschaft eines betriebsratslosen Betriebsteils iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aufgrund einer Abstimmung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb, verliert der Betriebsteil seine gesetzlich fingierte Eigenständigkeit. In einem solchen Fall wird der Betriebsteil Teil des Hauptbetriebs, nach dessen Verhältnissen sich die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Sozialplans iSd. § 112 Abs. 4 BetrVG bestimmen.