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Arbeitsrecht
27.10.2015
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen - Sozialauswahl - Betriebsübergang

Das BAG hat mit Urteil vom 21.5.2015 – 8 AZR 409/13 – wie folgt entschieden:

Eine Sozialauswahl muss auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zwar allen Arbeitnehmern seines Betriebes kündigt, jedoch einem Teil zugleich im Zusammenwirken mit einem Schwesterunternehmen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet, ohne dass in diesem Fall die ausgesprochene Kündigung irgendwelche weiteren Folgen für den rechtlichen und sozialen Bestand des Arbeitsverhältnisses haben soll.

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