LAG Baden-Württemberg: Betriebsrentenanpassung für IBM-Betriebsrentner
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.3.2010 – 7 Sa 67/09, 68/09 – wie folgt: Inhalt war ein Streit über die Anpassung der Betriebsrenten zum 1.7.2008. Diese hat der Arbeitgeber nach § 16 BetrAVG alle drei Jahre zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Die Verpflichtung zur Anpassung gilt dann als erfüllt, wenn diese nicht geringer ist, als der Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum. IBM hatte lediglich eine Anpassung unter der Preissteigerungsrate i. H. v. 1,57% vorgenommen. Dies ließen die Instanzen nicht ausreichen.