BAG: Betriebsrentenanpassung bei Verschmelzung
Die Besonderheit des Falls (Urteil vom 31.7.2007 – 3 AZR 810/05) bestand darin, dass zwar die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen für die Verschmelzung vor dem Anpassungsstichtag geschaffen wurden, diese jedoch erst kurz nach dem Stichtag ins Handelsregister eingetragen wurde.
Vgl. dazu den Entscheidungsreport von Hock in Heft 1-2/2008.