BAG: Betriebsrentenanpassung – Diskriminierung wegen Alters
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.11.2010 – 3 AZR 754/08 – wie folgt: Nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes (LO) werden die Betriebsrenten derjenigen Versorgungsempfänger, die mit Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Versorgungsschuldner ausgeschieden sind, vom Verband regelmäßig überprüft und ggf. den veränderten Verhältnissen angepasst. Bei Versorgungsempfängern, die bereits vor dem Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, wird die Anpassung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 11 Abs. 3 LO durch das Mitglied nach § 16 BetrAVG überprüft. Diese unterschiedliche Behandlung ist sachlich gerechtfertigt. Sie hält einer Überprüfung anhand des AGG stand. Die vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsempfänger werden nicht unzulässigerweise wegen des Alters diskriminiert.