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Arbeitsrecht
23.02.2016
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsstichtag

Das BAG hat mit Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 475/14 – wie folgt entschieden:

1. Die in einem Unternehmen anfallenden Stichtage für die Prüfung, ob die Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG an den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen ist, dürfen zu einem einheitlichen Jahrestermin gebündelt werden, wenn sich die erste Anpassungsprüfung nicht um mehr als sechs Monate verzögert und in der Folgezeit der Drei-Jahres-Zeitraum eingehalten ist.

2. Der Anpassungsprüfungsstichtag steht nicht zur Disposition des Versorgungsempfängers. Auch mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten ist daher eine Verzögerung des ersten Anpassungsprüfungsstichtags um mehr als sechs Monate seit Rentenbeginn nicht zulässig.

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