BAG: Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat - Pflichtverletzung aus abgelaufener Amtszeit
Das BAG hat mit Beschluss vom 27.7.2016 – 7 ABR 14/15 – wie folgt entschieden:
1. Nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann ua. der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Das setzt voraus, dass unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint.
2. Nach einer Neuwahl des Betriebsrats kann eine Pflichtverletzung, die während einer vorangegangenen Amtszeit des Betriebsrats begangen wurde, den Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem neu gewählten Betriebsrat nicht rechtfertigen.