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Arbeitsrecht
06.09.2013
Arbeitsrecht
ArbG Elmshorn: Betriebsratsauflösung – Anregung eines freiwilligen Mediationsverfahrens

Das ArbG hat in seinen Verhandlungen vom 28.8.2013 noch keine Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin getroffen, alle Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat auszuschließen und den Betriebsrat aufzulösen. Angeregt wurde ein freiwilliges Mediationsverfahren. In den nächsten zwei Wochen müssen die Parteien nun entscheiden, ob sie diesen Weg der Vermittlung in festgefahrenen Konflikten gehen wollen. Der Betriebsrat stimmte bereits zu. Ein länger anhaltender Konflikt um die Erbringung freiwilliger sozialer Leistungen des Arbeitgebers eskalierte in dem Pharmaunternehmen Pohl-Boskamp. Dieses betreibt mittlerweile 16 Verfahren gegen den Betriebsrat. Die Arbeitgeberin möchte unter anderem Betriebsratsmitgliedern mit verschiedensten Vorwürfen fristlose Kündigungen aussprechen. Um das zu können, braucht sie jeweils die Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht, nachdem der Betriebsrat diese verweigert hatte. Einen Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Kündigung aller 5 Betriebsratsund 4 Ersatzmitglieder hat die Arbeitgeberin zwischenzeitlich kurzfristig aus formellen Gründen zurückgenommen. Es wurde dann noch u. a. über Anträge des Unternehmens auf Ausschluss aller Mitglieder aus dem Betriebsrat und auf Auflösung des Betriebsrats verhandelt. Vorgeworfen werden dem Betriebsrat grobe Pflichtverletzungen. Dieser hingegen fühlt sich in seiner Arbeit von der Geschäftsführung eingeschränkt. Der Versuch einer Konfliktlösung durch Mediation ist freiwillig. Kommt keine Mediation zustande oder kann der zugrunde liegende Konflikt nicht einvernehmlich gelöst werden, wird das Arbeitsgericht in einem Fortsetzungstermin über die Streitigkeiten entscheiden müssen.
(PM LAG Schleswig-Holstein vom 29.8.2013)

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