BAG: Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.10.2019 – 1 ABR 13/18 – wie folgt entschieden:
An einem Verfahren, das auf die Aufhebung der Einstellung eines Arbeitnehmers nach § 101 Satz 1 BetrVG gerichtet ist, ist der Gesamtbetriebsrat auch dann nicht zu beteiligen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der ihm übertragenen Personalverantwortung gleichzeitig noch in weitere Betriebe des Unternehmens eingegliedert wird (Rn. 11).