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Arbeitsrecht
24.09.2010
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 10.8.2010 – 7 Sa 903/10 – wie folgt: Die Einführung von Kurzarbeit kann dagegen sprechen, dass eine unternehmerische Entscheidung auf Dauer angelegt ist. Die Vereinbarung der Unkündbarkeit gegen Verzicht auf vertragliche Rechte führt nicht zur Einschränkung der Sozialauswahl für solche Arbeitnehmer, die nicht verzichtet haben.

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