LAG Berlin: Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 10.8.2010 – 7 Sa 903/10 – wie folgt: Die Einführung von Kurzarbeit kann dagegen sprechen, dass eine unternehmerische Entscheidung auf Dauer angelegt ist. Die Vereinbarung der Unkündbarkeit gegen Verzicht auf vertragliche Rechte führt nicht zur Einschränkung der Sozialauswahl für solche Arbeitnehmer, die nicht verzichtet haben.