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Arbeitsrecht
21.05.2013
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

Das BAG hat in seinem Urteil vom 22.1.2013 - 1 AZR 873/11 - wie folgt entschieden: Der Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 Abs. 2 iVm. Abs. 1 BetrVG erfasst nur solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis von der Betriebsänderung unmittelbar nachteilig betroffen sein kann.

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