BAG: Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Das BAG hat in seinem Urteil vom 22.1.2013 - 1 AZR 873/11 - wie folgt entschieden: Der Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 Abs. 2 iVm. Abs. 1 BetrVG erfasst nur solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis von der Betriebsänderung unmittelbar nachteilig betroffen sein kann.