BAG: Betriebliche Übung - Jubiläumsurlaub - Verhältnis zur Jubiläumsleistung nach dem BAT-KF
Das BAG hat mit Urteil vom 17.11.2015 – 9 AZR 547/14 – wie folgt entschieden:
1. Das BUrlG kennt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Urlaubskonto mit einer Gutschrift von noch nicht gewährten Urlaubstagen zu führen, weshalb ein Klageantrag auf Gutschrift auf dem Urlaubskonto nur dann in Betracht kommt, wenn ein Konto geführt wird und das Konto den Anspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt.
2. Allein aus der wiederholten Gewährung von Jubiläumsurlaub zusätzlich zur Zahlung eines Jubiläumsgeldes nach dem BAT-KF in der Vergangenheit können Arbeitnehmer keinen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers entnehmen, Jubiläumsurlaub auch dann zusätzlich zur Jubiläumsleistung nach dem BAT-KF zu gewähren, wenn diese dahin gehend geändert wird, dass eine größere Anzahl von Urlaubstagen aus Anlass des Jubiläums zu leisten ist.