BAG: Betriebliche Lohngestaltung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.10.2011 – 1 ABR 34/10 – wie folgt: Will der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG den Arbeitgeber zur Einhaltung des für die Eingruppierung in § 99 BetrVGvorgesehenenVerfahrens anhalten, empfiehlt sich eine Antragsformulierung, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, neu eingestellte Arbeitnehmer in eine bestimmte Vergütungsordnung einzugruppieren, zu dieser Maßnahme die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen und für den Fall seiner Zustimmungsverweigerung das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.