BAG: Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - wie folgt: Die Vereinbarung der Vergütungshöhe durch die Arbeitsvertragsparteien unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.