BAG: Betriebliche Altersversorgung früherer Arbeitnehmer der Deutschen Reichsbahn
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 805/09 - wie folgt: Die Versorgung der Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn wurde mit Inkrafttreten der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner vom 28. März 1973iVm. der Versorgungsordnung der Deutschen Reichsbahn in die Sozialpflichtversicherung der DDR überführt und war damit Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Ansprüche gegen die Deutsche Reichsbahn und ihre Nachfolger bestehen deshalb nicht.