BAG: Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
Das BAG hat mit Urteil vom 20.3.2018 – 3 AZR 519/16 – wie folgt entschieden:
Gewährt ein Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Altersruhestands seinen Arbeitnehmern ein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente, stellt dies eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt.
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b Abs. 1 Satz 3, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 2, Satz 3, Satz 4, Satz 6, Abs. 4 Satz 1, § 19 Abs. 3, § 30f Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2; SGB VI § 235 Abs. 2 Satz 2