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Arbeitsrecht
15.04.2016
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

Das BAG hat mit Urteil vom 23.2.2016 – 3 AZR 230/14 – wie folgt entschieden:

1. Für die Zulässigkeit der Berufung ist nach § 4 Abs. 1 ZPO grundsätzlich der Wert des Beschwerdegegenstands zum Zeitpunkt ihrer Einlegung maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn der Berufungskläger seine Anträge freiwillig einschränkt, ohne hierzu durch äußere Umstände genötigt zu sein. Dann ist der Wert des Beschwerdegegenstands der zuletzt gestellten Anträge maßgeblich. Freiwilligkeit in diesem Sinne wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Einschränkung auf einen entsprechenden Hinweis des Berufungsgerichts erfolgt.

2. Die vom Arbeitsgericht ausgesprochene Nichtzulassung der Berufung ist für die Rechtsmittelinstanzen bindend und kann im weiteren Verfahren durch die Rechtsmittelgerichte nicht geändert werden.

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