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Arbeitsrecht
03.03.2020
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 127/18 – wie folgt entschieden:

Ein Verstoß gegen das Abfindungsverbot nach § 3 Abs. 1 BetrAVG liegt nicht vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine in der Versorgungszusage vereinbarte Anpassungsregelung zuungunsten des Arbeitnehmers modifizieren. Die bloße Umgestaltung eines vereinbarten Anpassungsmechanismus führt für sich genommen noch nicht zu einer Minderung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaften iSd. § 3 Abs. 1 BetrAVG (Rn. 50 f.).

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