BAG: Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung
Das BAG hat mit Urteil vom 19.7.2016 – 3 AZR 141/15 – wie folgt entschieden:
In einer Versorgungszusage kann die für die Berechnung einer Betriebsrente maßgebliche versorgungsfähige Vergütung auf einzelne Bestandteile des Tarifentgelts beschränkt werden. Es müssen nicht sämtliche tariflichen Vergütungsbestandteile zugrunde gelegt werden.