BAG: Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Eigenbeiträge
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.10.2019 – 3 AZN 934/19 – wie folgt entschieden:
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer einen wertgleichen Versorgungsanspruch zu verschaffen, weil er den vorgesehenen Durchführungsweg (hier: Versicherung bei der VBL), für den der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag leisten müsste, nicht beschreiten kann, ändert das nichts an der Pflicht des Arbeitnehmers, einen Eigenbeitrag zu leisten (Rn. 4 ff.).