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Arbeitsrecht
09.11.2012
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines Dienstordnungsangestellten

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 - 3 AZR 558/10 - wie folgt: Die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung ist nicht durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verfassungsrechtlich gewährleistet. Ein ehemaliger Dienstordnungsangestellter, dessen Versorgung sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen richtet, kann sich im Rahmen der auf Zahlung der ungekürzten Jahressonderzahlung gerichteten Klage nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Reduzierung der Sonderzahlung durch das Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2003 zur Unangemessenheit seiner Alimentation führt. Die Alimentationspflicht begründet keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Vergütungsbestandteil wie die jährliche Sonderzahlung dauerhaft in bestimmter Höhe geleistet wird. Sie gewährt nur einen Anspruch auf eine insgesamt angemessene Besoldung und Versorgung.

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