BAG: Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung der Geschäftsgrundlage - billiges Ermessen - Teilurteil
Das BAG hat mit Urteil vom 18.2.2014 - 3 AZR 770/12 - entschieden:
Die für die Zulässigkeit eines Teilurteils erforderliche Entscheidungsreife iSd. § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nur gegeben, wenn das Teilurteil unabhängig vom Schlussur-teil erlassen werden kann. Dies erfordert, dass zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf. Ist eine Entscheidung über den Gegenstand des Teilurteils nur möglich, wenn bei der Rechtsanwendung Fragen beantwortet werden, die auch für den verbleibenden Teil des Rechtsstreits von entscheidungserheblicher Bedeutung sind oder sein können, ist ein Teilurteil daher unzulässig.
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